AGB
Info zu den AGB
In den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die zwischen der im Folgenden als „Veranstalterin“ bezeichneten Fa. Aclundara SL und den Teilnehmern an den von der Veranstalterin angebotetenen „Camps“ erforderlichen Bedingungen vereinbart, welche Inhalt der einzelnen - nachfolgend als „Campvertrag“ bezeichneten - Teilnahmeverträgen werden.
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle Leistungsangebote der Veranstalterin.
Die Bedingungen gelten nicht soweit Leistungen, die als einzelne oder zusätzlich zu dem Camp-Programm der Veranstalterin von dieser lediglich vermittelt werden.
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Veranstalterin in deren Webseite www.inselcamp.com unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen oder ergänzenden Hinweise und Erläuterungen.
Orts-, Hotel- und Leistungsträgerprospekte, die nicht von der Veranstalterin herausgegeben werden, sind für diese nicht verbindlich.
Änderungen und/oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Campvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind der Veranstalterin gestattet, soweit die Änderungen und/oder Abweichungen nicht erheblich sind und/oder nicht zu einer wesentlichen Änderung der angebotenen Leistung führen.
Bei wesentlichen Änderungen ist der/die Teilnehmer berechtigt, von dem Campvertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzleistung zu verlangen, soweit eine solche durch die Veranstalterin ohne Mehrpreis aus deren Angebot angeboten wird. Diesen Anspruch hat der Teilnehmer unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist zweier Wekrtage nach der Mitteilung durch die Veranstalterin über die wesentliche Änderung/Abweichung der Campleistung der Veranstalterin gegenüber schriftlich geltend zu machen. Andernfalls verliert der/die Teilnehmer diesen Anspruch und bleibt auch im Falle des Rücktrittes zur Gegenleistung verpflichtet.
Die Veranstalterin ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und/oder Leistungsabweichungen unverzüglich, spätestens aber 2 Tage vor Beginn des Camps in Kenntnis zu setzen. Unterlässt sie dies, stehen dem Teilnehmer die hier geregelten Rechte einer „wesentlichen Leistungsänderung“ zu.
3. Teilnahmebedingungen
Die Mindest- / Max-Teilnehmerzahl für Gruppen liegt bei
· Führungskräfte Seminar 10 - 40
· Frauen Camp / Abnehm Camp 20 - 40
· Abenteuer Camp / Fitness Camp / Single Camp / Spanisch Sprach Camp 20 -40
· Schüler Woche / Schüler WE / Abi Camp 30 -50
Die Teilnahme an bestimmten Camps, Camps, Veranstaltungen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht). Diese Voraussetzungen sind bei den einzelnen Camp-, Camp-, Veranstaltungssbeschreibungen benannt. Nach erfolgter Buchung ist der Käufer eines Gutscheines dafür verantwortlich, dass die entsprechende Person, die an dem jeweiligen Camp, Camp, VA teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.
4. Anmeldung/Vertragsschluss
Mit der Anmeldung, die schriftlich, also auch per e-mail vorgenommen werden kann, bietet der Teilnehmer der Veranstalterin den Abschluss eines Campvertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Campteilnehmer haftet der Anmelder für die vertragliche Verpflichtung sämtlicher anderer von ihm angemedeten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Veranstalterin zustande, indem diese dem Teilnehmer eine schriftliche Annahmebestätigung per e-mail zuleitet.
5. Pflichten des/der Teilnehmer
Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form vor und während des Camps erteilten Hinweise verpflichtet.
Während des Camps besteht Alkoholverbot.
Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.
Der Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen an den Ausrüstungsgegenständen sowie Verletzungen Dritter.
6. Anzahlung und Restzahlung
Die Preise für die Teilnahme an den einzelnen Camp-Programmen der Veranstalterin ergeben sich ausschliesslich aus der Preisliste auf der Webseite und aus dem Anmeldeformular.
Mit Vertragsschluss, also dem Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung durch die Veranstalterin beim Teilnehmer ist innerhalb einer Zahlungsfrist von einer Woche eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung wird spätestens 14 Tage vor Beginn des Camps fällig. Die Zahlung hat der Teilnehmer auf das Konto der Veranstalterin zu veranlassen.
Bei späten Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
7. Witterungsverhältnisse
Die Veranstalterin haftet nicht für Witterungsverhältnisse. Leistungen der Veranstalterin werden grundsätzlich bei jedem Wetter erbracht bzw. durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen und auch Tages- und Nachtzeiten und sind daher weder Vertragsbedingung noch Vertragsgegenstand, aus denen sich Rechte herleiten könnten.
8. Rücktritt/Kündigung durch die Veranstalterin
Die Veranstalterin kann den Campvertrag mit dem Teilnehmer in den zwei Wochen vor Campbeginn nicht mehr kündigen.
Die Teilnehmerzahl ist Campvertragsbestandteil und geht aus der Buchungsbestätigung und Rechnung hervor. Wird diese bis Campbeginn nicht erreicht, kann das Camp bis 2 Wochen vor Campbeginn von der Veranstalterin abgesagt werden. Die Veranstalterin ist dann verpflichtet, dem angemeldeten Teilnehmer entweder einen neuen Termin vorzuschlagen oder den bereits angezahlten Reisepreis vollständig zurückzuzahlen. Für die Stornierung von Fremdleistungen (z.B. Fluganreise) ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Stornierungskosten können nicht geltend gemacht werden.
Die Veranstalterin kann den Campvertrag mit dem Teilnehmer in den letzten beiden Wochen vor Campbeginn oder in der Zeit nach Campbeginn nur kündigen, wenn
- der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist
- der Teilnehmer schuldhaft gegen Pflichten, Hinweise oder Weisungen der Veranstalterin verstößt, die zur Sicherstellung des Campablaufes und/oder im Interesse der Sicherheit der übrigen Campteilnehmer objektiv gerechtfertigt sind.
- im Falle der nicht fristgemässen Zahlung durch den/die Teilnehmer, nach schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung.
In diesen Fällen behält die Veranstalterin den Anspruch auf den Gesamtcamppreis.
9. Rücktritt/Kündigung durch den Teilnehmer
Der Kunde kann bis Campbeginn jederzeit durch schriftlicher Erklärung gegenüber der Veranstalterin vom Campvertrag zurücktreten, wobei die nachfolgenden, anteiligen Gegenleistung- bzw. Zahlungspflichten des Teilnehmers bestehen bleiben:
Bei Einzelbuchung
a.. bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% des Gesamtpreises.
b.. bis 14 Tage vor Reisebeginn 50% des Gesamtpreises.
c.. bis 7 Tage vor Reisebeginn 75% des Gesamtpreises.
d.. weniger als 7 Tage vor Reisebeginn 80% des Gesamtpreises.
Bei Gruppenbuchung
a.. bis 60 Tage vor Reisebeginn 25% des Gesamtpreises.
b.. bis 30 Tage vor Reisebeginn 50% des Gesamtpreises.
c.. bis 14 Tage vor Reisebeginn 75% des Gesamtpreises.
weniger als 14 Tage vor Reisebeginn 90% des Gesamtpreises.
Bei Nichtantritt müssen generell 100% des Gesamtpreises bezahlt werden.
Wird der Camp verschuldet durch die Veranstalterin beeinträchtigt, so kann der Teilnehmer den Vertrag ohne anteilige Kostenlast kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortführung des Camps infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für die Verantslatlerin erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Eine solche Kündigung ist erst dann zulässig, wenn die Veranstalterin eine ihr vom kündigenden teilnehmer gesetzte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne dieser Abhilfe zu schaffen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der Veranstalterin verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist
Nimmt der Teilnehmer einzelne Campleistung gemäss dem Campangebot nicht in Anspruch aus Gründen, die nicht der Veranstalterin zuzurechnen sind, hat er keinen - auch nicht teilweise - Anspruch auf Erstattung des Camppreises.
Bis zum Campbeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass an seiner Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Erfordernissen des jeweiligen Camps genügt und nicht gesetzliche Vorschriften oder Anforderungen entgegenstehen. Vertragspartner bleibt in diesem Fall der ursprünglich angemeldete Teilnehmer. Der Ersatzperson werden indes die Rechte aus dem Campvertrag (einschließlich der Gewährleistung und Ersatzansprüche) eingeräumt. Wenn auf diese Weise ein Ersatzteilnehmer in einen Campvertrag eintritt, haftet er gesamtschuldnerisch zusammen mit dem ursprünglich angemeldeten Teilnehmer für den Camppreis und gegebenefalls für die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstandenen Mehrkosten.
10. Haftung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Campleistung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Camps gegenüber der Campveranstalterin geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber der Veranstalterin erfolgen.
Die vertragliche Haftung der Veranstalterin für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Camppreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder die Veranstalterin für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Veranstalterin haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Campausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Teilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der Campleistung sind. Die Veranstalterin haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Teilnehmers vom ausgeschriebenen Ausgangsort des Camps zum ausgeschriebenen Zielort betreffen.
Die Veranstalterin haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, soweit der Verlust nicht durch ein Verschulden von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.
Sie haftet nicht für evtl. Verletzungen, die auf dem Camp entstehe, soweit diese die Verletzung nicht durch schuldhaftes oder wenigstens grob fahrlässiges Handeln/Unterlassen zu vertreten hat. Jeder Teilnehmer ist bei Abschluss des Vertrags mit diessem Haftungsausschluss einverstanden.
Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen erlebt der Teilnehmer das Camp auf eigene Gefahr. Sämtliche Handlungen während des Camps des Teilnehmers erfolgen in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
Gepäckverlust und/oder Beschädigungen sind unverzüglich der Veranstalterin anzuzeigen.
Der Teilnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach, dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote auf dem Camp oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden der Veranstalterin oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.
Ansprüche des Campteilnehmers gegenüber der Veranstalterin gleich aus welchem Rechtsgrund mit Ausnahme der Ansprüche des Teilnehmers aus unerlaubter Handlung verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Datum des Camps.
11. Gerichtsstand, Rechtswahl
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Veranstalterin findet ausschließlich spanisches Recht Anwendung.
12. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.


